Gasanbieter Gars am Inn
Den Gasversorger zu wechseln ist in Gars am Inn schon seit 2006 möglich. Etliche lokale Gaslieferanten haben mittlerweile ihr Liefergebiet erweitert und konnten sich so als Player am Gasmarkt durchsetzen. Sie versorgen nun auch außerhalb ihres Ursprungsgebietes Privat- und Industriekunden mit Gas. Heutzutage kann jeder im Schnitt unter 33 Gaslieferanten auswählen. Ein Wechsel des Gasversorgers rechnet sich immer. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh kann man pro Jahr rund 500 Euro Gaskosten durch einen Wechsel sparen. Erst durch die Trennung des Gaspreises vom Ölpreis ist dieses möglich geworden. Der Gaspreis für Privatkunden darf nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden. Dieses Grundsatzurteil fällte der BGH am 24.03.2010 und stärkte hierdurch die Rechte der Verbraucher. Die alleinige Bindung des Gaspreises an den Ölpreis benachteilige die Abnehmer unverhältnismäßig, urteilten die Richter Auf jeden Fall müssten die Versorger die Preise klarer offenlegen. Seit den 60er Jahren bestand die Kopplung der Gaspreise an den Preis des Öls. In Folge dessen wirkten sich Veränderungen des Ölpreises mit einer sechsmonatigen Verzögerung stets auch auf den Gaspreis aus. Hier handelte es sich allerdings keinesfalls um ein Gesetz, sondern um eine interne Abmachung zwischen den Gaserzeugern und Gasprovidern. In Anbetracht steigender Strom- und Gaskosten wuchs die Kritik an diesem Abkommen immer heftiger, weil mit ihr Preiserhöhungen oft pauschal gerechtfertigt wurden - egal ob die realen Kosten für Erdgas stiegen oder nicht.
Ein Gasversorgerwechsel lässt sich ohne Arbeitsaufwand oder Expertenwissen einfach durchführen. Sie ermitteln mit unserem Gastarifcheck die Angebote der Gasanbieter für Gars am Inn. Hierbei können Sie die Vergleichskriterien auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuschneiden. Wenn Sie Ihren Wunschtarif entdeckt haben, können Sie diesen ganz einfach online bestellen. Sobald Sie den Wechselauftrag erteilt haben, läuft das Weitere automatisiert ab. Sie haben allerdings ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der neue Gasanbieter erledigt die Formalitäten.